IG Botulismus
Der Bauer hat´s, der Tierarzt sieht´s und die Politik verschweigt´s.
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“Findet Botulismus den Weg in die Behörden?” - Klaus Schiele, Erpfenhausen (Gemeinde Gerstetten) Ich bewirtschafte mit meiner Familie einen landwirtschaftlichen Milchviehbetrieb mit Ackerbau . Im Jahr 1994 pachtete ich ein Wiesengrundstück, in dem sich ein Notauslauf der Kanalisation der Gemeinde Gerstetten befand. Bei starkem Gewitterregen hat die Kanalisation die Mengen nicht mehr aufnehmen können. Dabei ist dann ungeklärtes Abwasser ausgetreten und hat meine Wiese über- schwemmt. In den ersten drei Jahren ist dies einmal vorgekommen. Durch die weitere Versiegelung des Gemeindeviertels reichte der Kanal längst nicht mehr aus, so dass jährlich 1-2 mal ungeklärtes Abwasser meine Wiese überflutete. Nach jedem Überlaufen wurde die Gemeinde informiert. Sie beseitigte den Unrat und entsorgte das betroffene Futter. Ende 2001 erkrankten auf misteriöse Art meine Milchkühe und Rinder. 2002 ver- endeten dann einige Tiere. Der Haustierarzt zog daraufhin den Tiergesundheits- dienst zu einer Bestandsuntersuchung hinzu. Bei den Tieren wurden Blut- und Kotproben zur Diagnostik entnommen. Im Blut sowie im Kot konnte Botulismus nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um den viszeralen Botulismus . Der Rindergesundheitsdienst fragte daraufhin nach, ob ich Wiesen in der Nähe einer Kläranlage bewirtschafte. Mir kam das o.g. Grundstück in den Sinn. Von diesem Tierarzt wurden in der Folge im Auslaufbereich des Notauslaufes Futter- bzw. Bodenproben entnommen und zur Untersuchung ins Göttinger Clostridien-Center Miprolab geschickt. Es konnten im Boden sowie im Futter Botulismus-Bakterien festgestellt werden. Auf diese Ergebnisse hin wurde die Gemeinde informiert und zu einer Besprechung eingeladen. Bei dieser Besprechung kam heraus, dass der Notauslauf bereits zum 31.12.1995 hätte verschlossen sein müssen. Den Schaden, der mir entstanden war, wollte die Gemeinde nicht übernehmen. Der Bürgermeister sagte damals, wenn wir streiten wollen, sollen wir zu einem Rechtsanwalt gehen. Nach langem hin und her der Rechtsanwälte kam es schließlich 2005 zu einem Vergleich. Mittlerweile waren mir bereits 22 Milchkühe verendet. Die Gemeinde erstattete mir 30.000 € Schadens- ersatz und wir kamen überein, dass die betroffene Futterfläche meinerseits nicht mehr genutzt wird, sondern das Gras von der Gemeinde entsorgt werden soll. Der Bürgermeister versprach, dass der Kanalüberlauf in den nächsten Jahren ver- schlossen werden sollte. Das Erkranken und Verenden der Tiere nahm aber kein Ende. Es wurden zahlreiche Botulismus-Impfungen durchgeführt. Die Überschwemmungen wurden mehr und auch heftiger. Am 21.07.2007 kam es dann bei einem sehr starken Gewitterregen, dass auch weitere angrenzende Wiesen mit Abwasser überflutet wurden (der “Strom” war ca. 4-5 km lang). Das geschah im Jahr 2007 dreimal. Mittlerweile liegen vier vom Gericht bestellte Gutachten vor, die belegen, dass das Erkranken und Verenden meiner Tiere und die Abwasserverunreinigung meiner Wiese in direktem Zusammenhang stehen. Es ist davon auszugehen, dass erkrankte Tiere die Bakterien ausscheiden und sie sind so resistent, dass sie auch in Gülle überleben und sich sogar vermehren. Es ist anzunehmen, dass durch die Düngung mit Gülle ein Kreislauf der Weiterverbreitung und Wiederansteckung entstanden ist und damit auch zur Kontaminierung anderer Flächen geführt hat, die keiner Abwasserbelastung ausgesetzt waren. Der Kanalüberlauf wurde im Oktober 2008, nach “nur” 13 Jahren illegalem Betreiben verschlossen. Mitte Januar 2010 zeigten dann zwei meiner Kinder Symptome von Botulismus und sind daraufhin vom Hausarzt in die Uni-Klinik Ulm eingewiesen worden. Dort wurden sie dann auf Symptome des klassischen Botulismus (Lebensmittelvergiftung) unter- sucht, obwohl die Ärzte mehrfach daraufhin gewiesen wurden, dass es sich hierbei nicht um den klassischen sondern um den viszeralen Botulismus handelt. Während des Klinikaufenthaltes zeigten sich jedoch keine Syptome, so dass die Uni-Klinik  keine Blutuntersuchung veranlasste. Auch von Seiten des Gesundheitsamtes Heidenheim wurden keine “weiteren Untersuchungen gewünscht”, obwohl der klassische Botulismus eine anzeigepflichtige Krankheit ist. Der 1. Landesbeamte sieht keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Über- flutungen und dem Krankheitsbild in meinem Tierbestand, obwohl vier Gutachten vorliegen. Mittlerweile sind seit 2002 bis 2010 99 Kühe und 27 Kälber verendet oder notgetötet worden. Auch von Seiten des Ministeriums bekommen wir keine Hilfe, nicht einmal eine Rück- antwort auf die letzten Anfragen. Die Ämter verharren in Untätigkeit.